Kategorie: Alle News

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Kindergeldanspruch bei Behinderung – Neue Erkenntnisse aus aktuellem Urteil

Das Finanzgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil (Az. 1 K 121/22) wichtige Klarstellungen zu den Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung im Kontext des Kindergeldes getroffen. Die Entscheidung vom 12.10.2023 beleuchtet die Frage, ob eine Behinderung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG vorliegt und welche Formen des Nachweises hierbei akzeptiert werden.

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Ermäßigter Steuersatz bei der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält

Mit Urteil XI R 13/20 hat der BFH entschieden, dass § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden begünstigt, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. Das BMF passt daher den UStAE an (Az. III C 2 - S-7245 / 19 / 10001 :004).

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Entgelte für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notdienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden sind umsatzsteuerpflichtig

Mit Urteil vom 9. Mai 2023 (Az. 15 K 1953/20 U) hat der 15. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die von einem Arzt vereinnahmten Entgelte für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden keine nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen sind.

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Stille Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers

FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 10.07.2023 zum Urteil 12 K 1692/20 vom 06.10.2022 (nrkr - BFH-Az.: VIII B 134/22). Ob Gewinnanteile aus der Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einer GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 EStG einzustufen sind, ist im Wege einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.

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Auch Ärzte und Zahnärzte können „Pflegebonus“ nutzen und bis zu 4.500 € steuerfrei zahlen

Durch eine neu eingeführte Regelung im vierten Corona-Steuerhilfegesetz können Einrichtungen im Sinne des § 23 (3) S.1 Nr. 1-4, 8, 11 o.12 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), zu denen Arzt- und Zahnarztpraxen gehören, an ihre Mitarbeiter als Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise bis zu 4.500 € steuerfrei zahlen.

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