BFH zu DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer
Der BFH geht in seinem Urteil auf Fragen zur Festsetzung von Schenkungsteuer im Rahmen des deutsch-schwedischen Steuerabkommens ein (Az. II R 27/20).
Der BFH geht in seinem Urteil auf Fragen zur Festsetzung von Schenkungsteuer im Rahmen des deutsch-schwedischen Steuerabkommens ein (Az. II R 27/20).
Der BFH entschied, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt (Az. II R 35/21).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 26.07.2023 – II R 35/21 entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs bei einem sog. Nacherwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), d.h. ...
Die Verpachtung einer Apotheke kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn es um steuerliche Aspekte wie die Schenkungsteuer geht. Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, schenkungsteuerliche Freibeträge zu nutzen, um Vermögen vorab zu verteilen, ohne den Betrieb aufzugeben. In diesem Fachartikel werden wir die rechtlichen Grundlagen und praktischen Möglichkeiten erläutern, wie schenkungsteuerliche Freibeträge bei der Verpachtung einer Apotheke genutzt werden können.
Am 11. Juli 2023 fällte der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg (3 K 188/21) ein Urteil, das eine bislang unbemerkte Gesetzeslücke im Bereich der Schenkungsteuer aufdeckte. Das Gericht entschied, dass eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) nicht als schenkungsteuerpflichtiger Vorgang zu betrachten sei. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Laut Statistischem Bundesamt sank das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen in Deutschland im Jahr 2022 um 14 % im Vergleich zum Vorjahr. Das geschenkte Vermögen verzeichnete sogar einen Rückgang um 23,6 % gegenüber dem Vorjahr. Besonders das verschenkte Betriebsvermögen war ausschlaggebend für den Rückgang. Im Gegensatz dazu stiegen die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 2,6 % im Jahr 2022.