Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Corona-Schnelltest-Betrug auf: Unzureichende Beweislage
Im Fall von Betrug bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bisherige Verurteilung aufgehoben. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Beweislage unzureichend war und keine ausreichenden Beweise für einen vorsätzlichen Betrug vorlagen.