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Risikomanagement und Krisenfrüherkennung bei gestörten Liefer- und Leistungsbeziehungen

Rohstoffknappheit, hohe Energiekosten und das damit verbundene Management der Liefer- und Leistungsbeziehungen bringen viele Unternehmen aktuell an ihre Grenzen. Alle haftungsbegrenzten Gesellschaften und insbesondere Unternehmen, die eine Unterstützung über eine vorinsolvenzliche Sanierung benötigen, müssen laut Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz StaRUG) eine Krisenfrüherkennung implementieren. Wie diese aussehen soll, sagt das Gesetz nur in Teilen.

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