BFH: Liposuktion steuerlich absetzbar
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für eine Liposuktion bestätigt. Diese Entscheidung kommt nach langjährigen Debatten und Unsicherheiten über die Anerkennung solcher Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen im Steuerrecht. Bisher war unklar, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten für eine Fettabsaugung steuerlich geltend gemacht werden können.