Klarheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die mit stillen Beteiligungen arbeiten
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil zur stille Beteiligung eines Arbeitnehmers am Unternehmen seines Arbeitgebers Stellung genommen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 12 K 1692/20 vom 06.10.2022 bietet wichtige Klarstellungen in Bezug auf die steuerliche Behandlung solcher Beteiligungen.