Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in den Urteilen 6 C 6.22 und 6 C 7.22 vom 14. August 2023 eine wegweisende Entscheidung im Bereich des Datenschutzes und der Telekommunikation getroffen. In der Pressemitteilung vom 07. September 2023 werden die wichtigsten Aspekte dieser Urteile zusammengefasst.