Gesetzentwurf zur Anpassung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung vorgelegt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im vergangenen Jahr entschieden, dass der Zinssatz von 6 % pro Jahr, mit dem Steuernachzahlungen und -erstattungen verzinst werden, seit 2014 gegen die Verfassung verstößt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.7.2022 für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 eine Neuregelung zu schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.