Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht
Das BMF-Schreiben ersetzt das Schreiben vom 11.05.1999 zur „Einführung des Fiskalvertreters in das Umsatzsteuerrecht”. Der UStAE vom 01.10.2010 wird hiermit geändert (Az. III C 3 - S-7395 / 19 / 10001 :003).
Das BMF-Schreiben ersetzt das Schreiben vom 11.05.1999 zur „Einführung des Fiskalvertreters in das Umsatzsteuerrecht”. Der UStAE vom 01.10.2010 wird hiermit geändert (Az. III C 3 - S-7395 / 19 / 10001 :003).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob sich das Umsatzsteuerrecht bei der Berechnung der Grenze für das Vorliegen von Aufmerksamkeiten (hier im Rahmen eines Kochevents als betriebliche Weihnachtsfeier) an der neuen gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG zu orientieren hat (Az. V R 16/21).
Mit der Umsetzung der zweiten Stufe des sogenannten E-Commerce-Pakets ergeben sich für Warenlieferungen im grenzüberschreitenden Handel umfassende Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Zum 1. Juli 2021 gilt eine EU-einheitliche Lieferschwelle, die Versandhandlungsregelung wird abgelöst und ein neues Verfahren zur Abführung ausländischer Umsatzsteuer wird eingeführt. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter dem angegebenen Link.