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Glücksspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen europarechtlich unbedenklich

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Regelung im Landesglücksspielgesetz, die einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Wettvermittlungsstellen und öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, vorsieht, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

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Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten

Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten (vgl. „Neu auf WPK.de vom 6. Juni 2023„). Das Gesetz trifft Regelungen zum Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über bestimmte Gesetzesverstöße erlangt haben und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben

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