EuGH-Urteil stärkt Rechte von ausscheidenden Arbeitnehmern in Bezug auf nicht genommenen Urlaub
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil C-218/22 vom 18. Januar 2024 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Arbeitnehmern in Bezug auf nicht genommenen Urlaub bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Dienst stärkt.