Reiserücktrittsversicherung – Anspruch auf Ersatz der Stornokosten bei geplatzter Urlaubsreise
Am 16. Februar 2023 fällte das Amtsgericht München ein wegweisendes Urteil bezüglich einer Reiserücktrittsversicherung. Im Fall mit dem Aktenzeichen 122 C 7243/22 entschied das Gericht zugunsten eines Reisenden, der seine geplante Urlaubsreise aus unvorhersehbaren Gründen absagen musste. Das Urteil stärkte den Anspruch des Reisenden auf Ersatz der entstandenen Stornokosten.