Klarheit bei Wasserschäden vom Garagendach
Die Frage nach der Haftung bei Schäden durch eingedrungenes Wasser vom Garagendach ist ein häufiges und komplexes Thema. Um Klarheit zu schaffen, hat das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil (Az. 9a O 25/22) entschieden, wer im Falle eines Wassereinbruchs die Verantwortung trägt. Die Analyse dieses Urteils kann wertvolle Einblicke in die rechtlichen Aspekte dieser Haftungsfrage bieten.