Reitlehrer in Vereinen sozialversicherungspflichtig
Ein aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hat weitreichende Konsequenzen für Reitvereine und ihre Beschäftigten. In einem Rechtsstreit zwischen einem gemeinnützigen Reitverein und der Deutschen Rentenversicherung wurde entschieden, dass eine Reitlehrerin, die im Verein Reitunterricht gab, als abhängig beschäftigt anzusehen ist. Die Richter urteilten am 18. Juni 2024, dass der Reitverein Sozialversicherungsbeiträge für die Lehrerin nachzahlen muss.