OLG Dresden: Kein Schadensersatz nach Rodelunfall
Am 26.07.2023 fällte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden ein Urteil (Aktenzeichen 13 U 1378/22) bezüglich eines Schadensersatzanspruchs nach einem Rodelunfall. Der Rechtsstreit wurde zwischen einer verletzten Person und der Betreiberin einer Rodelbahn ausgetragen. Die verletzte Person forderte Schadensersatz, da sie sich bei einem Sturz auf der Rodelbahn schwere Verletzungen zugezogen hatte.