Kategorie: Alle News

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BFH: Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem wegweisenden Beschluss (V R 7/23 und V R 22/20) vom 17. August 2023 entschieden, dass bei der Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen kein Aufteilungsgebot besteht. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Miet- und Pachtverhältnissen im Zusammenhang mit Gewerbeimmobilien.

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Schenkungsteuerliche Freibeträge bei Apothekenverpachtung

Die Verpachtung einer Apotheke kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn es um steuerliche Aspekte wie die Schenkungsteuer geht. Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, schenkungsteuerliche Freibeträge zu nutzen, um Vermögen vorab zu verteilen, ohne den Betrieb aufzugeben. In diesem Fachartikel werden wir die rechtlichen Grundlagen und praktischen Möglichkeiten erläutern, wie schenkungsteuerliche Freibeträge bei der Verpachtung einer Apotheke genutzt werden können.

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Anwendung von Korrekturnormen bei Veranlagungen unter Verwendung eines Risikomanagementsystems

Mit Urteil vom 16. Mai 2023 (Az. 9 K 90/22) hatte der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids korrigieren darf, wenn eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems im Rahmen der Veranlagung unterblieben war.

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Passives Einkommen kann eine großartige Möglichkeit sein, finanzielle Freiheit zu erlangen

Passives Einkommen bietet die Möglichkeit, einen stabilen Nebenverdienst oder sogar langfristiges Vermögen aufzubauen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Regelungen je nach Herkunft des passiven Einkommens variieren können. Eine häufige Quelle passiven Einkommens sind beispielsweise Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien. In diesem Fall müssen die erzielten Mieteinnahmen in der Regel als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden.

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