BFH entscheidet: Keine steuerliche Begünstigung für ausländische Baudenkmäler
Am 26.04.2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen X R 4/21) bezüglich der steuerlichen Behandlung von ausländischen Baudenkmälern. Der Rechtsstreit wurde zwischen einem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt ausgetragen und drehte sich um die Frage, ob für die Instandsetzung und Erhaltung eines ausländischen Baudenkmals eine steuerliche Begünstigung gewährt werden kann.