Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 29. August 2023 (Aktenzeichen B 1 KR 15/22 R) die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit) abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen, die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen.