Mieterinnen und Mieter, die versehentlich Schäden an der Immobilie verursachen, sind auskunftspflichtig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Mieterinnen und Mieter, die versehentlich Schäden an der Immobilie verursachen, verpflichtet sind, den Gebäudeversicherer des Eigentümers über ihre Haftpflichtversicherung zu informieren. Das Urteil wurde am Donnerstag veröffentlicht und hat damit Relevanz für alle Mieter in Deutschland.