Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main: Kein Versicherungsschutz für Krankenhaus während Corona-Pandemie
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil entschieden, dass einem Krankenhaus keine Entschädigung aus einer Betriebsschließungsversicherung zusteht, wenn es seine Leistungen aufgrund der "Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus" der Hessischen Landesregierung einschränken musste.