Bedeutsames Urteil für Apotheker
Am 4. November 2022 fällte das Amtsgericht Bremen ein bedeutsames Urteil (Az. 3 C 184/20), das für Apotheker von Interesse ist. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Kfz-Haftpflichtversicherer aufgrund vermeintlicher Verletzungen von Aufklärungs-Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer Anspruch auf Regress in Höhe der vom Versicherungsnehmer an den Geschädigten getätigten Aufwendungen hatte.