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Betz-Chrom erhält Zulassung für Chrom(VI)

Mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12. Juni 2024 haben Europäisches Parlament und Rat der Betz-Chrom GmbH eine Zulassung für die Verwendung von Chromtrioxid erteilt. Der Überprüfungszeitraum der Zulassung endet am 15. Februar 2033. Eine Verlängerung ist möglich, wenn Betz-Chrom als Zulassungsinhaber bis zum 15. August 2031 einen Überprüfungsbericht vorlegt. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im EU-Amtsblatt gilt der Rechtsakt als abgeschlossen und rechtskräftig.

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Sind harmonisierte Normen im EU-Amtsblatt bald kostenlos?

In diesem Fachbeitrag berichten wir über das Urteil des EuGH in der Causa "Malamud". Als Teil des Unionsrechts sollen harmonisierte Normen nach Ansicht der Kläger sowie der Generalanwältin durch die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt frei und kostenlos zugänglich sein. An 5.3.2024 hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil in diesem Fall gesprochen. Was das Urteil beinhaltet und welche möglichen Konsequenzen sich daraus ergeben können lesen Sie in unserem Beitrag.

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Produktsicherheitsrichtlinie vor der Ablösung

Am 25.04.2023 hat der Rat die Reform des allgemeinen Produktsicherheitsrechts gebilligt. Damit ist der Weg frei für die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die zeitnah im EU-Amtsblatt veröffentlicht und voraussichtlich ab Ende 2024 unmittelbar gelten wird. Dr. Gerhard Wiebe hat die wesentlichen Neuerungen, die auf die Wirtschaftsakteure zukommen, in diesem Fachbeitrag zusammengefasst.

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