Vergaberecht: Erneute Ausschreibung oder Rückversetzung?
In der Beschaffungspraxis öffentlicher Auftraggeber können sich Umstände ergeben, die so im Vergaberecht nicht vorgesehen sind und deren verfahrenstechnische Behandlung Beschaffer vor Herausforderungen stellt. Dazu zählt die Notwendigkeit, nach Ablauf der Angebotsfrist – unter Umständen sogar nach Öffnung der Angebote – eine neue Angebotsrunde durchzuführen.