Landessozialgericht: Nicht jeder Angriff auf Betriebswegen ist Arbeitsunfall
Urteil präzisiert Versicherungsschutz - Auswirkungen auf Pflegekräfte, Apothekern und Berufsgruppen
Urteil präzisiert Versicherungsschutz - Auswirkungen auf Pflegekräfte, Apothekern und Berufsgruppen
Am Arbeitsplatz ereignete sich kürzlich ein Unfall, bei dem eine Frau schwer verletzt wurde. Während ihrer Arbeit stolperte sie über ein herumliegendes Ladekabel und zog sich Verletzungen an der Hand, dem Unterarm und dem Ellenbogen zu. Dieser Vorfall wurde unverzüglich als Arbeitsunfall anerkannt und dokumentiert.
Die Frage, ob Verletzungen infolge von Gewalt während einer Betriebsfahrt als Arbeitsunfall gelten, wurde in einem kürzlichen Urteil des Sozialgerichts Berlin behandelt. Dieses bedeutende Urteil vom 16. Februar 2023 (Aktenzeichen: S 98 U 50/21) wirft Licht auf die komplexen Aspekte der gesetzlichen Unfallversicherung und die Frage, wann solche Verletzungen als Arbeitsunfall gelten können.
Ein kurzer Moment der Erfrischung in einem Pool während der Arbeit kann schwerwiegende Folgen haben, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt. Das Sozialgericht München hat in einem Gerichtsbescheid vom 07.03.2023 (Az. S 9 U 276/21) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich auf Anweisung seines Vorgesetzten in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Ein Vorgesetzter fordert seine Mitarbeiter auf, sich im Pool abzukühlen, um ihre Arbeitsfähigkeit bis zum Ende eines heißen Arbeitstages zu erhalten. Verletzt sich ein Arbeitnehmer dabei, kann dies einen Arbeitsunfall darstellen.
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit der Beleuchtung von Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen und Tätigkeiten. Durch eine normgerechte Beleuchtung sind Arbeitnehmer und Nutzer wie auch Arbeitgeber bzw. Betreiber geschützt.