Wiederaufbau eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr zerstörten Campingplatzes ist baugenehmigungspflichtig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der Betreiber eines Campingplatzes, der durch die Flutkatastrophe an der Ahr im Juli 2021 zerstört wurde, für den Wiederaufbau eine Baugenehmigung benötigt. Die Entscheidung erging, nachdem der Betreiber versucht hatte, ohne Baugenehmigung den Campingplatz wiederherzustellen.