Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat wichtige Implikationen für Arbeitnehmer, die sich in privaten Chatgruppen in beleidigender, rassistischer oder sexistischer Weise äußern. Das Gericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in einer privaten Chatgruppe mit stark beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen auffällt, sich nur in Ausnahmefällen auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen kann, wenn dies zur außerordentlichen Kündig