BFH: Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem jüngsten Beschluss VI R 33/20 vom 15. Juni 2023 entschieden, dass außergewöhnliche Belastungen nicht aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung gekürzt werden dürfen. Diese wegweisende Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen und wird insbesondere von Steuerexperten und Betroffenen mit Interesse verfolgt.