Lärm durch Hundespielplatz: Gerichtliches Urteil spricht für Zumutbarkeit im Wohngebiet
In einer aktuellen Gerichtsentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil VG 24 K 148.19 vom 09.06.2023) zugunsten der Zumutbarkeit von Lärm durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet geurteilt. Die Entscheidung stärkt das Recht von Hundebesitzern, ihren Hunden in angemessener Umgebung Auslauf und Bewegung zu ermöglichen, selbst wenn dadurch gewisse Lärmbelästigungen entstehen.