BFH: Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden entschieden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss, Aktenzeichen I B 74/22 (AdV), vom 12. April 2023 über die Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden entschieden, die auf § 8c Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) gestützt sind. Diese Entscheidung wirft Licht auf eine wichtige steuerliche Fragestellung und kann potenziell weitreichende Auswirkungen für Apotheker und andere betroffene Steuerpflichtige haben.