Projektförderungen können trotz vorherigen Abschlusses von Ingenieurverträgen in besonderen Fällen rechtmäßig sein
Am 08.09.2023 entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in den Fällen 4 A 3042/19 und 4 A 2549/20, dass die Rücknahme von Zuwendungsbescheiden, die den Städten Detmold und Erkrath gemäß der Richtlinie zur ressourceneffizienten Abwasserbeseitigung NRW erteilt wurden, zu Unrecht erfolgt ist. Die ursprünglichen Rücknahmebescheide, die von der NRW.BANK erlassen wurden