Gematik beschließt Retaxschutz für Apotheken bei abweichenden Arztnamen
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und bringt neue Möglichkeiten und Herausforderungen für Apotheken mit sich. Ein wegweisender Beschluss der Gematik am 22. Juni soll Apotheken künftig vor Retaxationen schützen, die durch abweichende Arztnamen auf E-Rezepten verursacht werden. Die bisherige Prüfpflicht entfällt, was eine Erleichterung für Apotheken darstellt und den Fokus auf die Kernversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten stärkt.