Amtsgericht München weist Schadensersatzklage nach Baumsturz ab
In einem Streit um Schadensersatz wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hat das Amtsgericht München die Klage einer Münchnerin gegen die Betreiberin eines Parkhauses in der Münchner Innenstadt abgewiesen. Das Urteil (Az. 113 C 18489/22) erging am 19. Juli 2023 und wurde heute in einer Pressemitteilung veröffentlicht.