Gericht verurteilt Targobank wegen aggressiver Vorgehensweise
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht (LG) Düsseldorf heute das Vorgehen der Targobank beim Online-Banking als unzulässige Nötigung gewertet. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 12 O 78/22 datiert vom 13. September 2023 und wurde nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gefällt.