Urteil zu Bestattungskosten für unbekannten Halbbruder
Am 19.07.2023 fällte das Verwaltungsgericht Mainz ein bemerkenswertes Urteil (Aktenzeichen 3 K 425/22) bezüglich der Übernahme von Bestattungskosten für einen unbekannten Halbbruder. Der Rechtsstreit wurde von einer Einzelperson gegen die zuständige Behörde angestrengt, nachdem sie aufgefordert worden war, die Kosten für die Bestattung ihres verstorbenen Halbbruders zu tragen.