Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch – Webinar statt Präsenzschulung?
Am 07. Februar 2024 erging ein wegweisendes Urteil des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Bezug auf die Erstattung von Schulungskosten für Personalvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Entscheidung (Az. 7 ABR 8/23) bestätigt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, nicht nur Seminargebühren, sondern auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten für auswärtige Präsenzseminare ihrer Personalvertretungen zu übernehmen.