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BFH-Beschluss zur Konkurrentenklage: Recht auf Aktenzugang und Schutz des Steuergeheimnisses

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss zur Konkurrentenklage über die Umsatzsteuersatzermäßigung eines gemeinnützigen Steuerpflichtigen wichtige Entscheidungen getroffen. Im Verfahren V S 15/22 vom 29. Mai 2024 wurde festgestellt, dass der beigeladene Steuerpflichtige als Dritter im Sinne des § 86 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) anzusehen ist. Dies bedeutet, dass er Anspruch auf Einsicht in die Akten hat, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Neuregelungen im Steuerrecht: BMF veröffentlicht detaillierte Anweisungen zu Steuerbescheinigungen und Datenübermittlung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben, datiert vom 6. November 2023, detaillierte Anweisungen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung gemäß § 45b und § 45c des Einkommensteuergesetzes (EStG) veröffentlicht. Das Schreiben, mit dem Aktenzeichen IV C 1 - S-2410 / 22 / 10001 :001, gibt einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Aspekte dieser steuerrechtlichen Bestimmungen.

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Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG – Berichtigung nach § 45a Abs. 6 EStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. September 2023 in einem Schreiben (IV C 1 - S-2401 / 19 / 10008 :003) in Koordination mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Stellungnahme zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) veröffentlicht.

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Finanzgericht Münster erlaubt Änderung von Steuerbescheiden bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronischer Daten

Am 14. August 2023 hat der 8. Senat des Finanzgerichts Münster ein wegweisendes Urteil (Az. 8 K 294/23 E) gefällt, das die Möglichkeit zur Änderung von Steuerbescheiden bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten klärt. Dies betrifft nicht nur Fehler seitens des Steuerpflichtigen, sondern auch Fehler seitens der Finanzverwaltung.

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Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG für das Feststellungsjahr 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben veröffentlicht, das die Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Erklärungen zur Hinzurechnungsbesteuerung gemäß den §§ 7 ff. AStG betrifft. Diese Änderungen sind eine Reaktion auf die umfassenden Regeländerungen, die durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) ab dem 1. Januar 2022 eingeführt wurden.

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BFH: Arbeitgeberleistungen auf einen Summenbescheid nach § 28f Abs. 2 SGB IV kein Arbeitslohn

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem bahnbrechenden Urteil (VI R 27/20) vom 15. Juni 2023 entschieden, dass Arbeitgeberleistungen aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs IV (SGB IV) nicht als Arbeitslohn betrachtet werden können. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf die steuerliche Behandlung solcher Leistungen und hat potenziell erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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BFH: Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft nach § 20 Abs. 2 EStG

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20. Juni 2023 (Aktenzeichen IX R 2/22) eine wichtige Entscheidung zur Berücksichtigung von Verlusten aus stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaften nach § 20 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) getroffen. Das Urteil befasst sich mit der Frage, wie Verluste aus solchen Bürgschaften bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht zu behandeln sind.

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BMWK schlägt weitere Anpassung des Differenzbetrags gemäß § 39 EWPBG und § 48 StromPBG vor

Die Ende 2022 in Kraft getretenen Erdgas-Wärme-(EWPBG) und Strompreisbremse-Gesetze (StromPBG) sehen den Erlass einer Verordnung zur Anpassung des Differenzbetrags (DBAV) bei den Preisbremsen vor. Damit setzt die Bundesregierung eine beihilferechtliche Anforderung an die Energiepreisbremsen um. Die DBAV soll regelmäßig überprüft werden, um Rücksicht auf die aktuelle Marktentwicklung nehmen zu können.

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