Zweckentfremdungsverbot kann auch für Bauruine gelten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass das Zweckentfremdungsverbot auch auf Gebäude angewendet werden kann, die aufgrund bewussten Leerstands und baulichen Verfalls zu Bauruinen geworden sind. Das Urteil erging in einem Fall, in dem eine Bauentwicklungsgesellschaft ein leerstehendes Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte erworben hatte.