Landgericht Berlin: Risikoerhöhung bei privater Krankenversicherung bleibt trotz Nichtmanifestation bestehen
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 18. November 2022 (Aktenzeichen 23 O 247/21) festgestellt, dass die Nichtmanifestation einer zuvor angenommenen Risikoerhöhung durch eine Erkrankung nicht automatisch zum Wegfall dieser Annahme führt. In dem Fall ging es um einen privaten Krankenversicherer, der einem Versicherten einen Risikozuschlag aufgrund einer potenziellen Erkrankung berechnet hatte.