Finanzgericht Düsseldorf entscheidet über Steuerpflicht von Corona-Überbrückungshilfe für Freiberufler
Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob eine Billigkeitsleistung des Landes NRW in Form einer Corona-Überbrückungshilfe u. a. für Angehörige der Freien Berufe als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen ist (Az. 13 K 570/22 E).