LG München II verkennt Unterschied zwischen Berufung und Revision
Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rolle von Berufungsgerichten bei der Überprüfung von Tatsachenfeststellungen in zivilrechtlichen Verfahren betont und eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Pflicht zur Neubewertung von Beweisen gegeben.