Weitreichende Konsequenzen für Promotionsstudenten, die in Eigenregie Forschungstätigkeiten durchführen
Am 22. Juni 2023 fällte das Bundessozialgericht ein Urteil, das besagt, dass Promotionsstudenten, die eigenständig eine Exkursion für ihre Dissertation durchführen und dabei einen Unfall erleiden, keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung genießen. Das Urteil bestätigte damit die vorherigen Entscheidungen der Vorinstanzen (Az. B 2 U 19/21 R).