Indoorspielplatz-Betreiber nicht haftbar für Armbruch: Landgericht Offenburg entscheidet
Das Landgericht Offenburg hat am 27. Juni 2023 ein Urteil (Az. 1 S 76/22) gefällt, in dem entschieden wurde, dass der Betreiber eines Indoorspielplatzes nicht für einen Armbruch haftet, den sich ein Kind auf dem Gelände zugezogen hatte.