Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für kommunale und gewerbliche Flotten
Noch bis zum 31.03.2021 können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur einreichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen.