Geändertes Eichrecht ab 1. Januar 2015
Am 1. Januar 2015 sind das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft getreten. Sie lösen damit das Eichgesetz (EichG) und die Eichordnung (EO) ab. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Neuerungen vor, die bei der Nutzung neuer oder erneuerter Messgeräte (Waagen), und der Eichung von Messgeräten zu beachten sind. Umfassende Informationen zum geänderten Eichrecht finden Sie auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) unter ww