Kategorie: Alle News

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Luxusuhrenskandal: Ermittlungen gegen Ex-Watchmaster-Chef

In einem Fall, der die Luxusuhrenbranche erschüttert, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den ehemaligen Chef der renommierten Uhrenplattform Watchmaster eingeleitet. Der Verdacht liegt nahe, dass der Ex-Chef in einen Fall von Versicherungsbetrug verwickelt ist, der mit einem mutmaßlichen Einbruch in Verbindung steht. Die Untersuchung wirft nicht nur ein Schlaglicht auf potenzielle kriminelle Machenschaften in der Branche, sondern hat auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Kunden von

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ARZ Haan: Ermittlungen wegen "Scheinrechnungen"

Die renommierte Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat kürzlich auf gravierende Unregelmäßigkeiten bei ARZ Haan, einem Rechenzentrum, das für Apotheken und Gesundheitsdienstleister tätig ist, hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei dem es möglicherweise um Bilanzmanipulation oder sogar Betrug geht.

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Vermögensschaden der Apotheken

Inmitten der komplexen und weitreichenden AvP-Insolvenz hat das Amtsgericht Düsseldorf einen entscheidenden Schritt unternommen, indem es das Insolvenzeröffnungsverfahren gegen Mathias Wettstein, den ehemaligen AvP-Chef, eingeleitet hat. Gleichzeitig laufen Verhandlungen über einen konsentierten Vergleich zwischen den Gläubigern, während die geschädigten Apothekerinnen und Apotheker in diesen Rechtsstreit verwickelt sind, wenn auch indirekt.

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Wartungsplaner organisiert die Wartungen und Prüftermine

Wartungsplaner ermöglicht das Prüf- und Wartungsmanagement von der Planung, Wartung und Dokumentation. Die Softwarelösung bietet dabei eine zuverlässige Planung und Überwachung von prüfpflichtigen Betriebsmittel und sorgt letztlich dafür, dass Wartungsmaßnahmen zur richtigen Zeit eingeleitet werden können. Zeitersparnis durch weniger Verwaltungsaufwand im Arbeitsschutz. Gratis Infopaket mit Testversion https://www.Wartungsplaner.de

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Freundliche Vergabe – Einstiegskurs für Start-ups (Teil 1)

Die Auftraggeber ermitteln im Vorfeld eines Vergabeverfahrens im Rahmen einer Markterkundung ihren konkreten Beschaffungsbedarf. Daher ist es sehr wichtig, dass Start-ups über ihr „normales“ Marketing und ihren Vertrieb ihr Produkt bzw. ihre Dienstleistung bei Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggebern – außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens – bewerben. Eine Kontaktsperre gibt es erst und nur, wenn ein Vergabeverfahren eingeleitet worden ist.

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