Steuerliche Resilienz in Apotheken: Effektive Strategien für unsichere Zeiten
Die gezielte Herabsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen als Schlüssel zur finanziellen Stabilität
Die gezielte Herabsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen als Schlüssel zur finanziellen Stabilität
Wegweisendes Urteil bringt finanzielle Entlastung und transparente Steuerregelung
Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26.09.2023 – IX R 13/22 entschieden hat.
Eigentlich möchte jeder Steuern sparen und dafür gibt es auch unzählige Möglichkeiten. Von vier lukrativen Steuerspartipps können Sie "auf den letzten Drücker" profitieren, wenn Sie noch im laufenden Jahr 2023 handeln.
Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Expertenkommission eingesetzt, um konkrete Vorschläge für eine mögliche Reform der Einkommensteuer zu erarbeiten. Dabei zeichnen sich erste Ansätze ab, die die Beziehung zwischen der Rentenbesteuerung und der Lohnsteuer näher beleuchten. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines wachsenden Handlungsbedarfs zur Modernisierung des deutschen Steuerrechts.
Das Bundesfinanzministerium erhofft sich von einer neuen Expertenkommission konkrete Vorschläge für eine einfachere Einkommensteuer. Erste Ansätze gibt es bereits. Der Handlungsdruck, das Steuerrecht zu modernisieren, ist groß.
Das ifo Institut hat kürzlich eine umfassende Reform der Einkommensteuer und der Grundsicherung vorgeschlagen, die ohne zusätzliche Belastungen für den Staatshaushalt realisiert werden könnte. Die geplante Reform, die in der aktuellen Ausgabe des ifo Schnelldienstes (9/2023) veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, die Beschäftigung in Deutschland zu steigern und die steuerliche Belastung für Familien zu reduzieren.
Die Erhebung von Einkommensteuern kann sachlich unbillig sein, wenn die festgesetzte Steuer bei Einbezug tatsächlich abgeflossener, aber aufgrund von Ausgleichsbeschränkungen steuerlich nicht zu berücksichtigender Aktienverluste das jährlich steuerfrei zu belassende Existenzminimum übersteigt. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 5 K 1403/21).
Die Erhebung von Einkommensteuern kann unter bestimmten Umständen als sachlich ungerecht empfunden werden, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln verdeutlicht. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 26. April 2023 (Az. 5 K 1403/21) hat das Gericht entschieden, dass die Besteuerung bei Einbezug von abgeflossenen Aktienverlusten, die aufgrund von Ausgleichs-Beschränkungen steuerlich nicht berücksichtigt werden können, das jährlich steuerfrei zu belassende Existenzminimum übersteig
Seit dem 1.5.2023 ist das 49-EUR- bzw. Deutschland-Ticket auf dem Markt. Es ist der Nachfolger für das von Juni bis August 2022 befristet eingeführte 9-EUR-Ticket. Bisher haben rund 10 Mio. Kunden von dem Angebot Gebrauch gemacht.
Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auf das Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Das Urteil erging im Fall mit dem Aktenzeichen 11 K 1306/20 und wurde am 25. Mai 2023 verkündet.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss mit dem Aktenzeichen 2 BvL 6/14 vom 7. Juli 2023 entschieden, dass die Richtervorlage zum Solidaritätszuschlaggesetz 1995 unzulässig ist. In dem Verfahren wurde die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags, einer ergänzenden Abgabe zur Einkommensteuer, aufgeworfen. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Vorlage durch das zuständige Gericht unzulässig ist
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil, Aktenzeichen X R 9/20, vom 14. Dezember 2022 über die Einordnung der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei der Verwertung von sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögen durch den absonderungsberechtigten Gläubiger entschieden. Dieses Urteil wirft Licht auf eine wichtige steuerliche Fragestellung und kann Auswirkungen auf die Verwertung von Betriebsvermögen haben.
Am 1. Juli steht die jährliche Erhöhung der gesetzlichen Renten bevor. Während diese Erhöhung für viele Rentnerinnen und Rentner eine willkommene Verbesserung ihrer finanziellen Situation darstellt, hat sie für eine beträchtliche Anzahl von über 100.000 Rentnern unerwünschte Folgen: Sie werden durch die Rentenerhöhung erstmals steuerpflichtig und müssen Einkommensteuer auf ihre Altersbezüge entrichten.
Zum 1. Juli werden die gesetzlichen Renten erhöht. Für Tausende Menschen bedeutet das allerdings, dass sie auf ihre Altersbezüge Einkommensteuer zahlen müssen.