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atrigaRatgeber | FAQ – Verjährungseintritt prüfen und vermeiden

Gleich ob Lieferant von Waren oder Anbieter von Dienstleistungen: Unternehmen sind darauf angewiesen, dass ihre Kunden die Rechnungen pünktlich und vollständig zahlen. Auch in diesem Jahr können mit Ablauf des 31. Dezember 2023 Forderungen verjähren, die aus dem Jahr 2020 stammen. Insofern gilt es, rechtzeitig vor dem Jahresende zu prüfen, ob unbezahlte Forderungen vorliegen, deren Verjährung droht. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt sich die unverzügliche Einleitung sinnvoller Schritte.

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