Auswahlentscheidung delegieren? Leider rechtswidrig
Gerade bei wiederkehrenden Beschaffungsaufträgen werden oftmals Wege gesucht, um den Aufwand der Einzelvergabe zu reduzieren. Eine mögliche Lösung besteht in der Nutzung eines „Dienstleisters“, der einen Teil des eigentlichen Vergabeprozesses übernimmt. Der Vergabesenat bei dem OLG Frankfurt a.M. nimmt in einem aktuellen Beschluss (vom 17.02.2022, 11 Verg 8 / 21) zu der Frage Stellung, inwieweit eine derartige Delegation vergaberechtlich zulässig ist.