Tagesförderungskosten für ein Pflegekind müssen übernommen werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass die Kosten für die Kindertagesbetreuung eines Pflegekindes zusätzlich zu den Unterhaltspauschalen von den Jugendhilfeträgern übernommen werden müssen, wenn diese Kosten bei der Festsetzung der Pauschalbeträge nicht berücksichtigt wurden.