BFH-Urteil: Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung anerkannt
Neue Leitlinien für mehrjährige Tätigkeiten setzen klare Maßstäbe in der Einkommensbesteuerung
Neue Leitlinien für mehrjährige Tätigkeiten setzen klare Maßstäbe in der Einkommensbesteuerung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss VIII R 8/21 vom 1. August 2023 eine wichtige Entscheidung zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 233a Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) getroffen.